Die Jägerprüfung

Vorab: Natürlich reisen wir gemeinsam zur Jägerprüfung nach Hamburg.

In Hamburg findet sechs Mal im Jahr eine Jägerprüfung statt. Die Jägerprüfung ist im gesamten Bundesgebiet gültig. (§ 15 BJG).

Ein bestandener Prüfungsteil behält 12 Monate seine Gültigkeit. Es muss also nur die Prüfung wiederholt werden, in der kein ausreichendes Ergebnis erreicht wurde.

Wer die Schießprüfung und die schriftliche Prüfung bestanden hat, wird zur mündlichen Prüfung zugelassen.

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Zur Schießprüfung

Geprüft werden zwei Büchsendisziplinen:

1. Auf die Rehbockscheibe 100m stehend angestrichen, mit einem Kaliber über 1000 Joule, 5 Schuss (.222 Rem)

2. Auf die Fuchsscheibe liegend, freihändig, mit einem Kaliber über 1000 Joule, 5 Schuss (.222 Rem)

Es müssen von den möglichen 100 Ringen 50 Ringe erreicht werden. Die Waffen werden zum Schießtraining und zur Prüfung von uns gestellt.

sowie eine Flintendisziplin:

Auf Wurfscheiben, 10 Stück, 3 Treffer müssen erreicht werden. Geschossen wird nach der Schießvorschrift des DJV. Die Wurfscheiben fliegen nur in eine Richtung in der Höhe variabel.

Auch für diese Schießdisziplin werden ausreichend Flinten von der Jagdschule gestellt und individuell für jeden Schützen angepasst.

Die schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung wird in der Regel im Anschluss an die Schießprüfung abgelegt. In der Zeit von drei Stunden müssen 90 Fragen beantwortet werden. Es können stets eine, aber auch mehrere Antworten richtig sein.

Die Prüfungsfragen sind landeseinheitlich in sechs Hauptfächer untergliedert:

1. Wildtierkunde
2. Waffenkunde
3. Hundewesen
4. Jagdbetrieb
5. Hege und Naturschutz
6. Jagdrecht

Die 90 Prüfungsfragen stammen aus einem Fragenkatalog von 900 Fragen, die Sie in Ihren Schulunterlagen finden. Diese Prüfungsfragen werden ausführlich im Unterricht besprochen.

Die mündliche Prüfung

Am folgenden Tag findet die mündliche Prüfung statt. Es werden Prüfungsgruppen von ca. sechs Personen gebildet, die in den vorgenannten Prüfungsfächern  in jedem Prüfungsfach ca. 10 Minuten befragt werden.

Es gilt die Jägerprüfungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg.

Sie haben weitere Fragen? Gern sind wir bereit, Ihnen weitere Informationen rund um die Jagdausbildung zu erteilen. Sprechen Sie uns an!